![]()
Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines
a) Unsere Angebote sind freibleibend. Abmachungen, die mit unseren Außendienstmitarbeitern
getroffen werden, bedürfen für ihre Wirksamkeit unserer
schriftlichen Bestätigung.b) Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des
Kunden widersprechen wir ausdrücklich. Wir werden durch sie nur dann verpflichtet,
wenn wir uns ausdrücklich mit ihnen einverstanden erklären.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
a) Die von uns genannten Preise verstehen sich ab Werk oder Lager. Flächenfracht
oder Rollgeld am Empfangsort gehen zu Lasten des Empfängers.
Verpackung wird nach dem damit verbundenen Aufwand berechnet. Bei Kleinaufträgen
mit einem Nettowarenwert unter einem Betrag von € 5
berechnen wir einen Mindermengen-Zuschlag von € 2,55 b) Die Zahlung erfolgt
bei Nachnahme ohne Skontoabzug, innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der
Ware netto. c) Ein Leistungsverweigerungsrecht des Kunden ist im Rechtsverkehr
mit Kaufleuten ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem
Kunden nicht zu. Dies gilt im Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten nicht,
soweit der Gegenanspruch aus demselben Vertrag entstanden ist.
Eine Aufrechnung durch den Käufer ist in den Fällen zulässig,
wenn eine Gegenforderung ausdrücklich für unbestritten erklärt
oder rechtskräftig festgestellt wird.
d) Im Falle des Verzugs sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 3 % über
dem aktuellen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, bei Nachweis eines höheren
Satzes der von uns an unsere Bank zu entrichtenden Sollzinsen, diesen Zinssatz
zu berechnen. e) Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit
etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn
ein Zahlungstermin nicht eingehalten wird oder der Käufer gegen sonstige
vertragliche
Vereinbarungen verstößt oder uns Umstände bekannt werden, die
geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern.
Ferner sind wir in einem solchen Fall berechtigt, noch ausstehende Lieferungen
nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach Setzung
einer angemessenen Nachfrist vom Abschluß zurückzutreten oder Schadensersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung
der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren untersagen, deren Rückgabe
oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten des Käufers
verlangen und
eine Einziehungsermächtigung widerrufen.
3. Eigentumsvorbehalt
a) Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung unserer sämtlichen
Forderungen unser Eigentum. b) Der Kunde verpflichtet sich, die Vorbehaltsware
nur im
gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen
und solange er nicht im Verzug ist, zu veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung
der
Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, daß die Forderung
aus der Weiterveräußerung gemäß nachfolgend c) und d)
auf uns übergeht. c) Der Käufer tritt seine
Forderungen aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware bereits
jetzt an uns ab, gleichgültig, ob die Vorbehaltsware an einen oder mehrere
Abnehmer veräußert wird.
d) Der Käufer ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung
bis zu unserem jederzeit möglichen Widerruf einzuziehen. Von unserem
Widerrufsrecht werden wir nur in den in Ziff. 2 f) genannten Fällen Gebrauch
machen. Soweit unsere Forderungen fällig sind, ist der Käufer verpflichtet,
die eingezogenen
Beträge unverzüglich an uns abzuführen. Zur Abtretung der Forderung
ist der Käufer in keinem Fall berechtigt. e) Der Käufer ist verpflichtet,
uns von einer Pfändung oder
einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen.
Hat der Käufer einen Zahlungstermin versäumt oder verstößt
er gegen sonstige vertragliche
Vereinbarungen oder werden uns Umstände bekannt, die geeignet sind, die
Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern, so sind wir berechtigt, die
Weiterveräußerung von
Vorbehaltsware zu untersagen, deren Rückgabe oder die Einräumung mittelbaren
Besitzes auf Kosten des Käufers auf uns zu verlangen, die Einziehungsermächtigung
zu
widerrufen und/oder die Zahlung von vom Käufer eingezogenen Beträgen
zu verlangen oder, falls die Ware bereits weiterveräußert aber ganz
oder teilweise noch nicht
bezahlt ist, Zahlung direkt vom Abnehmer des Käufers zu verlangen. f) Wir
sind berechtigt, Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Gegenstände
zu verlangen,
wenn uns Umstände bekannt werden, die die Erfüllung unserer Forderung
durch den Käufer als gefährdet erscheinen lassen. Gegen diesen Herausgabeanspruch
kann
ein Zurückbehaltungsrecht nur im Rahmen der oben unter Ziff. 2 c) getroffenen
Regelungen geltend gemacht werden. Der Kunde erklärt
hiermit sein Einverständnis dazu, daß die von uns mit der Abholung
beauftragten Personen zu diesem Zweck das Gelände, auf dem sich die Gegenstände
befinden,
betreten und befahren können.
4. Lieferzeit
a) Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch
nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. b)
Die vereinbarte Lieferfrist
verlängert sich, unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden, um den
Zeitraum, um den der Kunde mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem
anderen
Abschluß in Verzug ist. Dies gilt sinngemäß, wenn ein Liefertermin
vereinbart ist. c) Im Falle eines Verzuges unsererseits, ist der Käufer
verpflichtet, uns eine
angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertragsschluß
zurücktreten, wenn die Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als
versandbereit gemeldet wurden. d) Schadensersatzansprüche aus der Nichteinhaltung
von Lieferfristen oder Lieferterminen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluß
gilt nicht, soweit im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten einer unserer leitenden
Angestellten, im Geschäftsverkehr mit Nicht-Kaufleuten irgendeiner unserer
Mitarbeiter die
Verzögerung grobfahrlässig zu vertreten hat. e) Ereignisse höherer
Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer
angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag
zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung und
sonstige Umstände gleich,
die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder auf andere Art und Weise unmöglich
machen, gleichgültig, ob sie bei uns oder einem Unterlieferanten eintreten.
Der Käufer
kann von uns Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb
einer angemessenen Frist liefern wollen. Erfolgt durch uns keine Erklärung,
kann der Kunde zurücktreten.
5. Abnahme und Prüfung
a) Bei Versendung der Ware können wir die Beförderungsmittel und den
Versandweg unter Ausschluß jeder Haftung auswählen. Dieser Ausschluß
gilt nicht, soweit im
Geschäftsverkehr mit Kaufleuten einer unserer leitenden Angestellten, im
Geschäftsverkehr mit Nicht-Kaufleuten irgendeiner unserer Mitarbeiter zumindest
grobfahrlässig
gehandelt hat.b) Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer,
spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks oder des Lagers, geht jegliche
Gefahr
auf den Kunden über. c) Zum Abschluß einer Transportversicherung
sind wir nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers verpflichtet.
Die anfallenden Kosten trägt der Kunde.
6. Mängelrügen
a) Mängelrügen hat der Käufer innerhalb von 10 Werktagen nach
Wareneingang am Bestimmungsort bei uns ausführlich schriftlich geltend
zu machen. Dies gilt im
Geschäftsverkehr mit Nicht-Kaufleuten nur insoweit, als es sich um offensichtliche
Mängel handelt. Rügen werden nur berücksichtigt, wenn sich die
Ware noch im Zustand der
Auslieferung befindet. b) Von uns als mangelhaft erkannte Waren nehmen wir zurück
und liefern an ihrer Stelle einwandfreie Ware. Statt dessen können wir
auch den Minderwert
ersetzen. Sollte eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung fehlschlagen,
so haben Nicht-Kaufleute nach ihrer Wahl das Recht auf Herabsetzung der Vergütung
oder auf
Rückgängigmachung des Vertrags. c) Weitergehende Ansprüche des
Käufers sind ausgeschlossen. d) Eine Rücksendung der beanstandeten
Ware ist nur mit unserem
Einverständnis zulässig. Die Frachtkosten sind vom Käufer vorzulegen.
Eine Erstattung findet nur im Fall einer berechtigten Mängelrüge statt.
e) Gegenüber von Kaufleuten
verjähren Mängelansprüche einen Monat nach schriftlicher Zurückweisung
der Mängelrüge durch uns, spätestens jedoch mit Ablauf der gesetzlichen
Verjährungsfrist von 6 Monaten.
Gegenüber von Nichtkaufleuten gelten die gesetzlichen Fristen.
7. Erfüllungsort, Gerichtsstand
a) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser
Geschäftssitz Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung. b) Sofern
der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser
Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller
auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen.
8. Schlußbestimmungen
In jedem Fall gilt unter Ausschluß ausländischen Rechts nur deutsches
Recht. b) Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft
sein, so soll hierdurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.